Unsere Leistungen
Voraussetzung für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine Heilmittelverordnung, die in der Regel von einem Arzt ausgestellt wird. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Selbstzahlerleistungen als Präventionsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Verordnung in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss.
Bobath-Therapie für Kinder
Manuelle Therapie
Vojta-Therapie für Kinder
Krankengymnastik
Galileotraining (innerhalb der Therapie oder als Selbstzahlerleistung)
Wärmetherapie mittels Fango, Ultraschall oder Heißluft
Alle Leistungen sind auch als Hausbesuch möglich. Da wir unsere Hausbesuche in der Regel mit dem Fahrrad machen, sollte sich der Besuchsort nicht mehr als 10 Minuten mit dem Fahrrad von der Praxis entfernt befinden.